Wie ist der Ablauf und die Kostenübernahme?
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie kann mit allen Kassen und mit den privaten Versicherungen (abhängig von Ihrem Versicherungsumfang) abgerechnet werden.
Sollten Sie privat versichert sein, informieren Sie sich bei Ihrer Kranken- oder Beihilfeversicherung, ob und in welchem Umfang ambulante psychotherapeutische Leistungen übernommen werden.
Um einen Termin zu erhalten, kontaktieren Sie mich bitte per Mail oder bei gesetzlich Versicherten nutzen Sie auch die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse.
Liebe Eltern, liebe Patienten,
bitte beachten Sie, dass es seit dem 01. April 2018 neue Regelungen bezüglich dem Beginn einer Psychotherapie seitens der Kassenvereinigung gibt.
Um schneller einen ersten Kontakt zu einem Psychotherapeuten zu erhalten, hat Ihre gesetzliche Krankenkasse Terminservicestellen (für Bayern Telefon: 0921 78776555020) geschaffen, die Ihnen bei der Vermittlung von psychotherapeutischen Sprechstunden und ggf. Akutbehandlungen behilflich sind.
Versicherte, die über diese Terminservicestelle kommen, haben nun ein Anrecht auf eine sog. psychotherapeutische Sprechstunde, in der eine orientierende diagnostische Abklärung stattfindet und eine Behandlungsempfehlung gegeben wird; jedoch nicht automatisch in eine anschließende Psychotherapie übergeht.
In meiner psychotherapeutischen Praxis biete ich je nach individueller Situation 2-4 Termine an.
Hierbei kläre ich ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und ob eine Psychotherapie benötigt wird oder ob andere Unterstützungs- und Beratungsangebote ausreichen.
Am Ende der Sprechstunde, zum Abschlussgespräch, erhalten Sie dann von mir folgende Unterlagen:
- eine Aufklärung über eine Psychotherapie
- eine individuelle Patienteninformation mit Behandlungsempfehlung – diese Bescheinigung benötigen Sie dann, um auch bei einem anderen Psychotherapeuten eine Psychotherapie aufnehmen zu können (ähnlich einem Überweisungsschein).
Am Ende dieser Terminreihe besteht jedoch kein Anspruch auf eine anschließende psychotherapeutische Behandlung durch meine psychotherapeutische Praxis.
Wer trägt die Kosten?
Gesetzlich versicherte Patienten:
Die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde (max. 250 Min) werden automatisch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die darauffolgenden je 2 x 12 Therapiestunden werden ebenfalls ohne Genehmigung eines Gutachters übernommen. Danach entscheidet Ihre Krankenkasse darüber, ob weitere Therapiestunden mittels eines bestellten Gutachters überprüft und dann gegebenenfalls übernommen werden.
Privat versicherte Patienten:
Eine Kostenübernahme der Psychotherapie wird für privat versicherte Patienten auf Basis des jeweiligen Tarif- / Versicherungsvertrages anteilig oder vollständig übernommen. Es ist wichtig, dass die Kostenübernahme der Behandlung durch die private Krankenversicherung und ggf. der Beihilfestelle vor Beginn einer Therapie geklärt ist. Der Patient bzw. dessen gesetzlicher Vertreter erhalten eine Rechnung, die sie selbst begleichen und bei der Versicherung zur Erstattung einreichen. Eventuell kann auch mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung abgerechnet werden. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler:
Selbstverständlich ist es auch möglich eine Psychotherapie ohne Einbezug von Krankenkasse bzw. Krankenversicherung durchzuführen. Es gilt dann hier ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Nicht durch Krankenkassen bzw. Versicherungen bezahlte Gesundheitskosten können evtl. steuerlich abgesetzt werden. Ihr Steuerberater oder das Finanzamt kann Ihnen hierzu Genaueres sagen.